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Die Bonitätsprüfung im Online-Handel

    Was ist das?

    Leider handelt es sich bei einer Bonitätsprüfung nicht um einen Test, mit dem man Extraleben verdienen kann. Tatsächlich beschreibt die Bonität nicht nur, ob du bezahlen willst, sondern auch ob du bezahlen kannst.

    Im Rahmen einiger Bezahlvorgänge (meist Kauf auf Rechnung) im E-Commerce kann es sein, dass deine personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Geburtsdatum) an eine sogenannte Auskunftei übermittelt werden.

    Die Auskunftei (bspw. Schufa, infoscore, Boniversum) meldet dem Händler oder Payment-Dienstleister dann zurück, ob du des Einkaufs mit der gewählten Zahlungsmethode „würdig“ bist. Leider findet das nicht in zeremoniellem Rahmen eines Ritterschlags statt – das würde auch zu lange dauern. Oft passiert die Bonitätsprüfung sogar innerhalb weniger Sekunden und ohne, dass man etwas davon merkt.

    Grund für die Prüfung ist, dass der Händler sich möglichst sicher sein möchte, sein Geld am Ende auch tatsächlich zu bekommen.

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    Halt Stopp, das dürfen die?!

    Naja, so ganz ohne Regelung auch nicht. Eingeschränkt werden Auskunfteien und Bonitätsprüfungen durch das Bundesdatenschutzgesetz (= BDSG) und die Datenschutzgrundverordnung (= DSGVO).

    Das BDSG besagt zum Beispiel, dass die Berechnung der Bonität nur dann zulässig ist, wenn:

    • das Datenschutzrecht eingehalten wird,
    • ein wissenschaftlich anerkanntes mathematisch-statistisches Verfahren verwendet wird,
    • die zur Berechnung verwendeten Daten nachweislich erheblich sind,
    • nicht ausschließlich Anschriftendaten genutzt werden,
    • und bei Nutzung von Anschriftendaten die betroffene Person vorher informiert wurde.

    Die DSGVO wiederum gibt mit Artikel 6 vor, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten überhaupt verarbeitet werden dürfen. Hierzu muss mindestens eine der folgenden Rechtsgrundlagen vorliegen:

    1. Einwilligung der betroffenen Person
    2. Datenverarbeitung ist für die Vertragserfüllung oder vorvertragliche Maßnahmen erforderlich
    3. Datenverarbeitung dient der Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen
    4. Schutz lebenswichtiger Interessen von betroffenen oder anderen natürlichen Personen
    5. Verarbeitung ist erforderlich um eine Aufgabe öffentliches Interesse zu erfüllen
    6. „Berechtigtes Interesse“ (Hier: Zahlungsabsicherung für den Händler)

    In Artikel 13 der DSGVO wird festgesetzt, dass ein Unternehmen den Kunden schon zu Beginn des Bestellprozesses darüber zu informieren hat, welche Bezahlarten ein hohes Ausfallrisiko bedeuten und somit eine Bonitätsprüfung rechtfertigen, welche Auskunftei die Daten zur Prüfung empfängt und welchem Zweck die Datenverarbeitung dient.

    Zuletzt gibt Artikel 22 der Datenschutzgrundverordnung den betroffenen Personen das Recht, dass niemand einer „ausschließlich automatisierten Entscheidung“ unterworfen werden darf, sofern diese Entscheidung entweder eine rechtliche Wirkung hat oder die Person beeinträchtigt.

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    Was musst du als Händler beachten?

    Gemäß Art. 13 DSGVO musst du als Händler deine Kund*innen also auf eine eventuelle Bonitätsprüfung hinweisen. Und solltest du über kein berechtigtes Interesse verfügen, musst du sogar zuerst die Einwilligung des Kunden einholen.

    Das machst du zum Beispiel, indem du vor Auswahl der Zahlungsmethode eine Checkbox einfügst, welche nicht vorangekreuzt ist und die Einwilligung zur Bonitätsprüfung eindeutig anzeigt. Am Besten ist es, wenn hier auch ein Link zum entsprechenden Abschnitt in der Datenschutzerklärung deines Shops gesetzt wurde.

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    Vermeide folgende Fehler:

    Intransparenz: Händler informieren Kunden oft nicht ausreichend darüber, dass und wie ihre Daten zur Bonitätsprüfung genutzt werden, was gegen die geltenden Datenschutzrichtlinien verstößt. Informiere dich deswegen noch einmal genau, wie deine Pflichten aussehen. Am Ende des Beitrags findest du ein paar hilfreiche Internetseiten.

    Unzulässige Bonitätsabfragen: Manche Händler führen Checks durch, obwohl sie nicht notwendig sind oder ohne vorher die erforderliche Einwilligung ihrer Kunden einzuholen. Vergiss niemals die Checkbox und prüfe deine Kunden nicht, wenn die Zahlungsmethode sowieso sicher ist.

    Fehlende Einbindung in den AGB: Hinweise zur Datenverarbeitung sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder fehlen. Das ist rechtlich angreifbar und kann schnell teuer werden. Dazu mehr im nächsten Absatz!

    Hohe Abbruchraten durch strenge Algorithmen: Ist ein Scoring-System (z.B. ein automatisches Bonitätsprüfungs-Plug-In deines Shops) zu sensibel eingestellt, kann das auch zur Ablehnung eigentlich solventer Kunden führen und somit natürlich auch zu Umsatzverlusten.

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    Was passiert beim Verstoß?

    Wenn du gegen die Meldepflicht, die Auskunftspflicht oder die Zweckbindung verstößt oder auch unzulässig personenbezogene Daten erhebst kann dich ein saftiges Bußgeld von bis zu 50.000 Euro ereilen. Allerdings gelten diese nur als geringe Verstöße und die Bußgelder können noch viel höher ausfallen.

    Die Bußgeldsätze sind in einem Katalog in Art. 83 II der DSGVO genormt und richten sich nach Faktoren wie:

    • der Art und Weise des Verstoßes
    • deinen Maßnahmen, um den entstandenen Schaden zu reduzieren
    • der Kategorie der betroffenen Daten
    • dem konkreten Umstand und den daraus entstandenen Vor- und Nachteilen von Verursacher und Betroffenen

    Ein Verstoß gegen das BDSG kann mit bis zu 300.000 Euro oder gar bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden.

    Spitzenreiter sind hier Verstöße gegen die DSGVO: der Katalog sieht Summen bis 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.

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    Fazit

    Bitte informiere dich vor dem Einbau eines Bonitätsprüfung ausreichend über die genannten Gesetze und wie du deinen Shop rechtssicher gestalten kannst.

    Dabei können dir die folgenden Links helfen:

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