Was du als Online-Shop-Betreiber unbedingt beachten solltest!
Ein gutes Produktfoto kann oft den entscheidenden Unterschied machen. Es vermittelt Vertrauen, präsentiert dein Produkt professionell und kann die Kaufentscheidung deiner Kunden maßgeblich beeinflussen. Kein Wunder also, dass viele Online-Händler auf Herstellerbilder, Stockfotos oder bereits vorhandene Produktbilder zurückgreifen. Doch genau hier lauert eine der häufigsten rechtlichen Stolperfallen im E-Commerce.
Denn nur weil ein Bild im Internet frei sichtbar ist oder ein Hersteller es auf seiner Website veröffentlicht hat, bedeutet das noch lange nicht, dass du es einfach verwenden darfst. Wer Produktfotos ohne die erforderlichen Nutzungsrechte nutzt, riskiert Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und hohe Anwaltskosten. Damit dir das nicht passiert, zeigen wir dir die wichtigsten Punkte, die du kennen solltest.
Was ist alles zu beachten?
- Urheberrechtlicher Schutz von Produktfotos
- Rechte und Nutzung korrekt prüfen
- Weitere rechtliche Anforderungen der Urheber
- Risiken und praktische Handlungsempfehlungen
Da diese Themen nicht nur uns wichtig sind, sondern auch gesellschaftlich deutlich mehr Raum bräuchten, haben wir die wichtigsten Informationen für euch zusammengefasst.
Warum sind Produktfotos urheberrechtlich geschützt?
Produktfotos sind nach deutschem Urheberrecht grundsätzlich geschützt. Dabei handelt es sich entweder um urheberrechtlich geschützte Werke oder zumindest um sogenannte Lichtbilder. Der Urheber ist in den meisten Fällen der Fotograf, der das Bild erstellt hat. Er entscheidet darüber, wer das Foto nutzen, veröffentlichen oder bearbeiten darf.
Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: „Das Bild ist doch frei im Internet zu finden – also darf ich es auch verwenden.“ Genau das stimmt leider nicht. Die öffentliche Verfügbarkeit eines Bildes bedeutet nicht automatisch, dass es kostenlos oder ohne Erlaubnis genutzt werden darf.
Nutzungsrechte immer sorgfältig überprüfen.
Bevor du ein Produktfoto in deinem Online-Shop verwendest, solltest du immer prüfen, ob du die erforderlichen Rechte besitzt. Stelle dir dabei unter anderem folgende Fragen:
- Wer ist der Rechteinhaber des Bildes?
- Welche Nutzungsrechte wurden dir eingeräumt?
- Darfst du das Bild in deinem Online-Shop oder auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay überhaupt verwenden?
Ebenso wichtig ist eine saubere Dokumentation. Bewahre Rechnungen, Lizenzverträge oder schriftliche Freigaben sorgfältig auf. Sollten später Fragen oder rechtliche Auseinandersetzungen entstehen, kannst du damit nachweisen, dass du zur Nutzung berechtigt bist.
Vorsicht bei Herstellerbildern und Markenlogos.
Viele Hersteller stellen ihren Händlern Produktbilder zur Verfügung. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass diese uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Häufig gelten bestimmte Lizenzbedingungen oder die Nutzung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Auch Markenlogos und geschützte Schriftzüge solltest du nicht einfach übernehmen. In vielen Fällen reicht es bereits aus, den Markennamen im Text zu nennen, ohne zusätzlich das Logo abzubilden. Im Zweifel solltest du immer beim Rechteinhaber nachfragen.
Persönlichkeitsrechte.
Sind auf deinen Produktbildern Personen zu erkennen, spielt nicht nur das Urheberrecht eine Rolle. In den meisten Fällen benötigst du zusätzlich die Einwilligung der abgebildeten Person. Fehlt diese Zustimmung, kann bereits die Veröffentlichung des Fotos rechtswidrig sein – selbst dann, wenn du die Bildrechte ordnungsgemäß erworben hast.
Muss der Fotograf genannt werden?
Grundsätzlich ja. Nach § 13 Urheberrechtsgesetz haben Urheber das Recht, als Schöpfer ihres Werkes genannt zu werden. Je nach Lizenzvereinbarung kann die Namensnennung direkt am Bild oder in einem zentralen Bildquellenverzeichnis erfolgen. Wenn du also Klarheit haben möchtest, schau was der Urheber für Lizenzen hat.
Welche Folgen drohen bei Verstößen?
Urheberrechtsverletzungen können schnell teuer werden. Neben einer Abmahnung drohen Schadensersatzforderungen sowie zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten. Bereits bei einem einzigen unberechtigt verwendeten Produktfoto können Kosten von mehreren hundert bis tausend Euro entstehen. Werden mehrere Bilder genutzt oder erfolgt die Nutzung gewerblich, können sich die Forderungen schnell auf mehrere tausend Euro summieren.
Zusätzlich kann der Rechteinhaber verlangen, dass du die rechtswidrig verwendeten Bilder unverzüglich entfernst. Gerade für einen laufenden Online-Shop kann das einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand bedeuten.
Wie sieht es bei KI-Bildern aus?
Seit dem Aufkommen von KI-Bildgeneratoren stellt sich vielen Händlern die Frage, ob diese Bilder überhaupt urheberrechtlich geschützt sind. Nach der aktuellen Rechtslage (Stand: 25.06.2026) gilt grundsätzlich: Rein KI-generierte Bilder genießen in Deutschland in der Regel keinen klassischen Urheberrechtsschutz, da nach deutschem Urheberrecht nur ein Mensch Urheber eines Werkes sein kann.
Entscheidend ist deshalb dein eigener kreativer Beitrag. Ein einfacher Prompt wie „Erstelle ein Produktfoto einer roten Tasse auf weißem Hintergrund“ reicht in der Regel nicht aus. Wenn du das Bild jedoch durch detaillierte Anweisungen, mehrere Überarbeitungen, Retuschen oder umfangreiche Bildbearbeitung maßgeblich mitgestaltest, kann unter Umständen eine schutzfähige menschliche Schöpfung entstehen.
Unabhängig davon solltest du immer auch die Nutzungsbedingungen des jeweiligen KI-Anbieters prüfen. Achte dabei insbesondere auf folgende Fragen:
- Darfst du die Bilder kommerziell nutzen?
- Wer erhält die Nutzungsrechte?
- Gibt es Einschränkungen oder besondere Lizenzbedingungen?
Nur weil ein Bild mit KI erstellt wurde, bedeutet das also nicht automatisch, dass du es bedenkenlos verwenden darfst.